Bild-Quelle „Bundesministerium des Innern und für Heimat“

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

  • Scheckkartenformat
  • Aufnahme von zwei Fingerabdrücken
  • Online Ausweisfunktion
  • Vorbereitet für die qualifizierte elektronische Signatur

Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf dem Serviceportal des Bundesministerium des Innern.

Gültigkeit

  • Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
  • ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
  • Eine Verlängerung ist nicht möglich

Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.

Beantragung des Personalausweises

Wichtige Hinweise:

  • Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden.
  • Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten (bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €, ab 24. Jahren 37,00 €).

Notwendige Unterlagen:

  • Aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt); Größe 35 x 45 mm
  • Alter Personalausweis/Reisepass
  • Wird der Personalausweis erstmals von uns ausgestellt, ist zum Nachweis der Namensführung eine Geburts- bzw. Eheurkunde mitzubringen.

Bei Antragstellern unter 16 Jahren zusätzlich

Abholung des Personalausweises

Notwendige Unterlagen: