Bild-Quelle „Bundesministerium des Innern und für Heimat“
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick
- Scheckkartenformat
- Aufnahme von zwei Fingerabdrücken
- Online Ausweisfunktion
- Vorbereitet für die qualifizierte elektronische Signatur
Ausführliche Informationen zum neuen Personalausweis erhalten Sie auf dem Serviceportal des Bundesministerium des Innern.
Gültigkeit
- Vor Vollendung des 24. Lebensjahres: 6 Jahre
- ab Vollendung des 24. Lebensjahres: 10 Jahre
- Eine Verlängerung ist nicht möglich
Informationen zu den Einreisebestimmungen erhalten Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes.
Beantragung des Personalausweises
Wichtige Hinweise:
- Der Personalausweis kann nur persönlich beantragt werden.
- Die Gebühr ist bei Beantragung des Dokuments zu entrichten (bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €, ab 24. Jahren 37,00 €).
Notwendige Unterlagen:
- Aktuelles biometrisches Lichtbild (höchstens 1 Jahr alt); Größe 35 x 45 mm
- Alter Personalausweis/Reisepass
- Wird der Personalausweis erstmals von uns ausgestellt, ist zum Nachweis der Namensführung eine Geburts- bzw. Eheurkunde mitzubringen.
Bei Antragstellern unter 16 Jahren zusätzlich
- Zustimmungserklärung für Kinder PA und RP (PDF-Datei) (von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben)
- Beiblatt Staatsangehörigkeit PA und RP (PDF-Datei) (von beiden Sorgeberechtigten und dem Antragsteller zu unterschreiben)
- das Kind muss bei Beantragung des Bundespersonalausweises persönlich dabei sein
Abholung des Personalausweises
Notwendige Unterlagen:
- alter Personalausweis
- evtl. Vollmacht Abholung Personalausweis (PDF-Datei) + Personalausweis/Reisepass des Bevollmächtigten