Wichtige Informationen zum Kinderreisepass
Bild-Quelle „Bundesministerium des Innern und für Heimat“
Abschaffung Kinderreisepass ab 01.01.2024
Kinderreisepässe durften nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt oder verlängert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei.
Ab Januar 2024 können für Kinder nur noch mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragt und ausgestellt werden.
Es werden Dokumente mit einer maximal sechsjährigen Gültigkeitsdauer ausgestellt. Es ist jedoch zu beachten, dass das Reisedokument gegebenenfalls erneuert werden muss, wenn keine eindeutige Identifizierung des Säuglings/Kindes mit dem ausgestellten Identitätsdokument mehr möglich ist. Die Verwendbarkeit des Dokuments ist jeweils vom Einzelfall abhängig.
Bitte denken Sie daher künftig daran, rechtzeitig das Reisedokument Ihres Kindes zu beantragen.
Die Herstellung der Dokumente dauert in der Regel 3 bis 4 Wochen. Bitte beachten Sie auch, dass künftig für die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses für Kinder eine höhere Gebühr anfällt.