Wohnsitzwechsel

Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes

Zur An- und Ummeldung des Wohnsitzes ist eine persönliche Vorsprache im Bürgerbüro notwendig. Die Meldefrist bei Wohnungswechsel beträgt zwei Wochen. Eine Meldung in die Zukunft ist nur bei Wegzug in das Ausland möglich (max. eine Woche).
Bitte bringen dazu

  • – sämtliche Pass- und Ausweisdokumente, auch aller Familienmitglieder (Ehegatte, Kinder)
  • – sowie die vom Vermieter ausgefüllte und unterschriebene Wohnungsgeberbestätigung (pdf)
    mit.

Sie können die Anmeldung / Ummeldung bereits bei uns online voranmelden:

Anmeldung (Link)
Anmeldung Nebenwohnung (Link)
Abmeldung Nebenwohnung (Link)
Umzug innerhalb der Verwaltungsgemeinschaft (Link)

Bei einem Wechsel der Nebenwohnung zur Hauptwohnung oder alleinigen Wohnung können Sie dies hier online voranmelden:

Statuswechsel NEW zur HAW (Link)

Eine zeitnahe Vorsprache im Bürgerbüro zur Änderung der Pass- und Ausweisdokumente ist allerdings in jedem Fall erforderlich.

Abmeldung des Wohnsitzes

Wenn Sie innerhalb von Deutschland umziehen, brauchen Sie sich nicht abmelden. Dies erfolgt automatisch, wenn Sie Ihren neuen Wohnsitz anmelden.
Eine Abmeldung des Wohnsitzes ist nur bei einem vollständigen Wegzug ins Ausland oder bei der Aufgabe einer Nebenwohnung notwendig.
Bei einer Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache im Einwohnermeldeamt notwendig, dies ist maximal eine Woche vor Wegzug möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Nebenwohnung immer bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes abgemeldet werden muss:

Nebenwohnsitz abmelden (Link)

Kontakt

Für weitere Informationen steht Ihnen das Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gundelfingen a.d.Donau gerne zur Verfügung:
Tel: 09073 999-230, -231, -232 oder per Email: ordnungsamt@gundelfingen-donau.de